Schlüsselfertig und Vertragsgestaltung
In der Praxis wird der Begriff „schlüsselfertig“ regelmässig ohne Erläuterung verwendet, obwohl der Terminus nicht gesetzlich definiert ist.
Bei der Redaktion des Grundstückkaufvertrages wird die Schlüsselübergabe behandelt unter den „Weiteren Bestimmungen“:
- Besitzesantritt (siehe Box 1 unter Schlüsselfertig und Besitzesantritt)
- Verzugsfolgen (siehe Box 2 unter Schlüsselfertig und Baubeschrieb/Pläne)
- Fertigstellungsgrad (siehe Box 3 unter Schlüsselfertig und Fertigstellungsgrad).







